Forstwert-Verbißschaden
Wie bei der Schälschadensberechnung ist gleichfalls bei der Kalkulation eines Verbißschadens die Differenzwertmethode angesagt. Besitzt beispielsweise eine 10jährige Buchenverjüngung (potentielles Alter) verbißbedingt nur die Höhe einer 5jährigen Buchenverjüngung (Wirtschaftsalter), besteht in Abhängigkeit von Verbißgrad und Bonitätsstufe1 der maximal mögliche Schaden zur Gegenwart in der Differenz der beiden Bestandeseinzelwerte, die durch äquivalent hergeleitete Tabellenwerte kalkuliert sind.
PreiseMittels eines Schadensprognosefaktors, der zwischen 0 und 1 liegt und ein Maß für die Schadwirkung in Abhängigkeit von Art und Ausprägung stattgefunden Verbißes (Terminal- und/oder Seitentriebe) darstellt, kann der Schaden feinjustiert werden.
Letztlich kann bei einer verbissenen Verjüngungsfläche zusätzlicher Pflegeaufwand entstehen (Begleitwuchsregulierung, Düngung, Einzelschutz), der additiv zum eigentlichen Verbißschaden hinzugerechnet wird, ohne Berücksichtigung variabler Pflegezeiträume und möglicher Zinsrechnung.
Beim Verbißschaden müssen 15% Verbiß auf der Forstfläche toleriert werden, weil das Wild in einer dem Lebensraum angepassten Wilddichte zum Wald gehört. Bis zu dieser natürlichen Verbißschwelle bleibt bei der Kalkulation des Vermögensschadens (Sachwertdifferenz) ein temporär möglicher eingeschränkter Produktionsverlust ebenso unberücksichtigt wie mögliche, messbare Zuwachsverluste - teilweise wird der Rückbiß in der Folge durch erhöhte Substanzproduktion ausgeglichen - und eine Verschiebung von Baumartenanteilen auf einer Mischwuchsfläche. Deshalb handelt es sich beim Forstwert-Verbißschaden wie beim Forstwert-Schälschaden um eine Schadensuntergrenze, die im Falle einer weitergehenden Schädigung durch ein individuelles Schadgutachten (Waldwertgutachten) ausführlicher und näher quantifiziert werden sollte.
1 Bonitäten sind ein Ausdruck für die Massen- und Dimensionsleistung bei Baumbeständen
