Forstwert-Hiebsunreife
Wenn Bäume vor ihrer Hiebsreife bzw. vor dem Erreichen des Endes der forstlichen Produktionszeitraumes zwangsweise entnommen werden müssen (z.B. bei Straßenbaumaßnahmen, zur Erreichung von Naturschutzzielen, aus Verkehrssicherungserwägungen, aufgrund von Baum- und Waldschäden), entsteht ein Vermögensverlust in Form der Hiebsunreife.
PreiseDer zum Zeitpunkt der vorzeitigen Entnahme als aktueller Netto-Erlös kalkulierte Einschlagswert vor der Hiebsreife wird Abtriebswert bezeichnet und ist niedriger als der Bestandeswert, der in Anlehnung an die BLUME-Formel1 auch Formelwert genannt wird und ebenfalls mit gegenwärtigen Kosten- und Erlösannahmen bewertet, jedoch Baumbestände im hiebsreifen Zustand (Endwert) mit Interpolation durch Alterswertfaktoren (siehe Verkehrswert) auf die Gegenwart (Alterswert). Die Differenz von Bestandeswert und Einschlagswert bzw. Formelwert und Abtriebswert zum Zeitpunkt der unforstlichen Zwangsentnahme heißt Hiebsunreife und kann aus pauschalen Tabellenwerten abgeleitet werden.
1 Mantel, W.: Waldbewertung, BLV Verlagsgesellschaft, München 1982, S. 51
