Forstwert-Bodenrente
Eine Bodenrente wird erstattet, wenn forstliche Produktionsfläche dauerhaft (Flächenstilllegung aus Naturschutzgründen, Verkehrs- und Versorgungstrassen) oder temporär (Arbeitsstreifen zur Herstellung einer Trasse) der Nutzung entzogen ist. Bei dauerhaftem Entzug mit der Möglichkeit eines dennoch nicht realisierten Eigentumsübergangs steht die BGH-Rechtssprechung nicht gegen die grundsätzliche Erstattung von Bodenzinskosten (Vorhaltekosten b), welche sich ausgehend vom Bodenverkehrswert (B) über die klassische Bodenrentenformel b = B · 0,0p herleiten. Bei vorübergehendem Entzug ohne Option eines Eigentumsübergangs wird üblicherweise die Entschädigung des Bodens gemäß der Bundesrichtlinie NVWald1 vollzogen.
PreiseZusätzlich zu der originären Bodenrente - der Bodennettorente - werden nicht reduzierbare Verwaltungskosten, fortlaufende anteilige Wegekosten und ein Gestattungsentgelt für dingliche Sicherung (Grundbuchbelastung) und sonstige Nachteile entschädigt. Die Summe dieser einzelnen Entschädigungsbeträge ergibt die Bodenbruttorente.
Die Bodennettorente im Sinne der NVWald ist ursprünglich keine Ertragskomponente. Kennt man den Waldwert, lässt sich die Bodennettorente über den Waldreinertrag im Normalwald (Resultante aus Boden und Bestand) errechnen. Bei dieser mittelbaren Konstruktion definiert sich die Bodennettorente gemäß § 22 (7) NVWald als der Anteil des Waldreinertrages, der auf den Grund und Boden entfällt. Diese Proportion wird hergeleitet über das Verhältnis des Bodenwertes am Waldeinzelwert - der Substanzwertsumme aus Boden und Bestand - und anschließend bei der Berechnung über den Waldreinertrag verwendet. Die Bodennettorente orientiert sich demnach nur bei der Berechnung am Waldreinertrag, ist vom Wesen her aber kein Ertragsbestandteil. Für einen hingegebenen Boden wird der Waldeigentümer aufgrund zuweilen bestehender negativer Reinerträge dem Inanspruchnehmer kein Geld mitbringen wollen. Vielmehr erwartet er von diesem einen finanziellen Ausgleich. Unmittelbare Ertragswertrechnung darf also nicht in Frage kommen.
Mittels der Forstwert-Bodenrente können gleichzeitig dauerhafter und temporärer Nutzungsentgang für die Teilkomponente Boden kalkuliert werden. Beide Varianten können an einer Trasse gleichzeitig vorkommen. Beispielsweise wird beim Bau einer Hochspannungsleitung ein seitlicher Arbeitsstreifen vorübergehend benötigt, der nach der Bauphase wieder in eine forstliche Bestockung überführt wird, währenddessen der verpachtete Grund unterhalb der Leitung dauerhaft Baum-frei bzw. Holz-leer bleiben muss.
1 Richtlinien für die Begründung von Nutzungsverhältnissen an Waldflächen für Zwecke der Verteidigung (§ 2 LBG) - NVWald vom 01.08.1986, Bundesanzeiger, Jg. 38, Nr. 182a
