Forstwert-Baumartenwechsel
Der Forstwert-Baumartenwechsel basiert auf grundlegenden Arbeiten von WEIMANN1 und HAUB2. Bei Einflussnahmen auf die Wirtschaftsbaumart stellt sich sowohl anlässlich freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen als auch bei Entschädigungs- und Schadenstatbeständen für den betroffenen Waldeigentümer und den Nutznießer die Frage nach dem finanziellen Ausgleich. Beispiele für eine eingeschränkte Baumartenwahl sind: Naturschutzauflagen, freiwilliger Vertragsnaturschutz, Kompensation, Rückgabe von Abbau- und Ablagerungsstätten.
PreiseKalkuliert wird mit dem Forstwert-Baumartenwechsel eine modifizierte Deckungsbeitragsdifferenz (pauschale Tabellenwerte) als normaler Differenzbetrag beim Reinertrag zwischen Verzichts- und Zielbaumart unter Ausklammerung der Kulturkostenkomponente, da ggf. erhöhte Kulturkosten (Mehrkosten der Folgekultur) separat abgegolten werden.
Der Entschädigungsbetrag bildet sich durch Kapitalisierung der Deckungsbeitragsdifferenz und bei ggf. bevorstehendem Kulturmehraufwand zusätzlich durch dessen Abzinsung zu einem Vorwert in Abhängigkeit des Kulturjahres.
1 Weimann, H.-J. (1982): Waldbodenzahlen, Habil.-Schrift Gießen, S. 59
2 Haub, H. (1997): Compensation for enforced substitution of tree species, Forst und Holz 15, S. 422-424
