
Forstwert-Waldbilanz
Forstwert-Waldbilanz ermittelt einen Zeitwert für den Ansatz der Bilanzposition Wald im Anlagevermögen einer kommunalen Eröffnungsbilanz.Mit Einführung der Doppelten Buchführung (Doppik) als Rechnungswesen stehen einige Kommunen derzeit vor der Aufgabe, in ihrer Eröffnungsbilanz das Anlagevermögen Wald darzustellen. Mit der Bilanz wird über die Eigenkapitalausstattung - hierzu kann der Wald einen mehr oder weniger großen Anteil beisteuern - die Kreditwürdigkeit der Kommunen spezifiziert bzw. gerated und künftig die Bemessung von Fördermitteln ausgerichtet.
Preise| 1. Wertformular | 100 € |
| 2. Forstinventur | |
| bis 100 ha | 300 € |
| 100 - 500 ha | 400 € |
| 500 - 1000 ha | 500 € |
| ab 1000 ha | 500 € + 0,25 €/ha |
| Kosten-Beispiele für eine Waldbilanz-Wertermittlung incl. Forstinventur1: | |
| 85 ha - Forstbetriebsfläche: | 100 € (1.) + 300 € (2.) = 400 € |
| 750 ha - Forstbetriebsfläche: | 100 € (1.) + 500 € (2.) = 600 € |
| 2500 ha - Forstbetriebsfläche: | 100 € (1.) + 1125 € (2.) = 1225 € |
1 Preise zzgl. Reisekosten
Prof. Dr. A.W. BITTER (TU Dresden) und M. LOHR (TU Dresden) setzen sich in einem forstlichen Fachartikel2 ausführlich mit der Bilanzierung von kommunalem Waldvermögen auseinander: Mit der Entwicklung der International Public Sector Accounting Standards (IPAS) für die öffentliche Hand, die sich stark an einer Rechnungslegung nach IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) orientieren, ist eine Bewertung des Waldvermögens als Zeitwert aus stichtagsbezogenen Marktpreisen möglich und wären Veränderungen im Zeitwert erfolgswirksam zu berücksichtigen.
Die vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) geforderte Ansetzung von tatsächlichen bzw. historischen Anschafffungs- und Herstellungskosten (AK/HK) beim Anlagevermögen einer Bilanz kann durch Regelungen in den Gemeindehaushaltsverordnungen aufgehoben werden (z.B. § 53, 54 GemHVO NW, § 59 Hess. GemHVO-Doppik) und anstelle nicht oder nur mit großen Aufwand zu ermittelnder AK/HK ein Zeitwert zulässig sein.
C. FORST (Anrode) trifft in einer aktuellen Diplomarbeit folgende Kernaussagen: "Auf Grundlage der in dieser Arbeit betrachteten Verfahren und deren kritischen Würdigungen basierend auf den forstlichen und normativen Anforderungen, ist das Alterswertfaktorenverfahren als Folgebewertungsverfahren zu empfehlen. Aufgrund der statischen Betrachtung erfüllt das Alterswertfaktorenverfahren nicht nur den asset-liability approach, sondern nahezu allen Anforderungen."3 "Eine Bewertung auf Basis der Abtriebswerte widerspricht nicht nur theoretisch dem going concern principle, sondern nimmt dem beizulegenden Zeitwert durch das Abstellen auf den Liquidationswert auch seinen Zukunftscharakter."4
Mit Forstwert-Waldbilanz wird in einfacher und nachvollziehbarer Weise der Zeitwert über gleiche Gewichtung von Sachwert (Alterswertfaktorenkonvention) und Ertragswert (Kapitalisierung des angepassten Normalwald-Reinertrags) gebildet (Praktikerverfahren nach SCHMALENBACH5). Dieser Mittelwert (50% Sachwert - 50% Ertragswert) orientiert sich traditionell als Verkehrswert zwischen Einzelwert und Ertragswert. Der auf der Ergebnisseite bei Forstwert-Waldbilanz ausgewiesene Zeitwert/Mittelwert ist geeignet, bei Flächenänderungen (An-und Verkäufe) das betriebliche Erfolgsergebnis periodengerecht abzubilden.
Forstwert-Waldbilanz ist auf der Ebene Sachwert in der Lage, den Herstellungswert von Forstflächen Holzarten-weise über geläufige Kostenparameter wie Pflanzkosten, Pflanzenkosten, Kosten für Forstschutz und Kulturpflegekosten betriebsspezifisch auszuweisen und zu ermitteln. Mittels ebenfalls in das Formular Sachwert einzutragender forstlicher Parameter der Forsteinrichtung (Alter, Bonitätsstufe6, Bestockungsgrad7) wird aus dem Herstellungswert je Holzart mit einem Zuschreibungsfaktor, der deckungsgleich der Alterswertfaktorenkonvention entspricht, jeweils ein sachwertbezogener Zeitwert Holzart bei insgesamt 10 Bewertungsbaumarten. Zusammen mit dem aktuellen Bodenwert entsteht ein sachwertbezogener Zeitwert Wald. Besondere Holzqualitäten oder Wuchsrisiken können durch einen speziellen Wertminderungsfaktor zusätzlich berücksichtigt werden.
Zur Bestimmung eines ertragswertbezogenen Zeitwerts für die forstliche Bewirtschaftung (Waldwirtschaftswert) genügt die Angabe der Verwaltungskosten in das Formular Ertragswert. Alle weiteren Parameter für die Berechnung eines angepassten Normalwald-Reinertrags (siehe Verkehrswert und Reinertrag) sind automatisiert. Ebenso entsteht der Zeitwert Mittelwert - der eigentliche Zeitwert bzw. aktuelle verkehrswertnahe Wert des Waldes unter betrieblichen Herstellungsgesichtspunkten - aus dem sachwertbezogenen Zeitwert und dem ertragswertbezogenen Zeitwert ohne jegliches Zutun seitens des Formularbedieners.
Für die Abbildung des Anlagevermögens Wald in der Eröffnungsbilanz ist es empfehlenswert, den Forstwert-Zeitwert als Festwert einzubuchen, der bei jeder wiedekehrenden Forsteinrichtung neu festlegt werden kann. Dadurch wird eine periodengerechte Ermittlung des Betriebsergebnisses sichergestellt.
Auf drei Formular-Seiten hält Forstwert-Waldbilanz die wichtigsten Inventur- und Bewertungsergebnisse eines Waldes übersichtlich fest, unabhängig davon, ob dieser beispielsweise 30 ha oder 3000 ha Fläche umfasst. Das Forsteinrichtungsverfahren zur Erfassung der Forstparameter kann frei gewählt werden. Der Waldeigentümer kann seine eigene Kostenstruktur abbilden und erhält somit einen betriebsspezifischen Herstellungswert, der Ausgangspunkt für alle weiteren Berechnungen bildet. Die optionale Feinjustierung spezieller Wertparameter macht eine wesentlich aufwändigere und nicht zwingend genauere Einzelbewertung mit zahlreichen Holzlisten überflüssig.
Die mit der Bilanz verfolgte Ratingfunktion bei der Kreditvergabe oder Fördermittelbemessung ist aufgrund einer mehrfach abgesicherten Waldbewertung (Substanz- und Ertragsbewertung unter Berücksichtigung der betrieblichen Kostenstruktur, Alterswertfaktorenkonvention, Praktikerverfahren) voll gewahrt. Die Möglichkeit zu einem Waldwert-Benchmarking zwischen öffentlichen Forstbetrieben ist mit Forstwert-Waldbilanz gegeben.
2 Bitter, A. W. und Lohr, M. (2007): Anmerkungen zum Artikel "Bilanzierung von kommunalem Waldvermögen in Hessen", in: Forst und Holz 8/2006, S. 325-328, Forst und Holz 62, Heft 8/2007, S. 30-33
3,4 Forst, C. (2007): Bewertung des Waldvermögens nach den International Financial Reporting Standards - Diplomarbeit im Studiengang Wirtschaftsinformatik an der TU Ilmenau, S.67-68
5 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Eugen Schmalenbach 1873-1955, Begründer der anwendungsorientierten Betriebswirtschaftslehre
6 Bonitäten sind ein Ausdruck für die Massen- und Dimensionsleistung bei Baumbeständen
7 Relation von tatsächlichen zu normalen Bestockungsverhältnissen
